Angeregt durch eine Anfrage des Innenministeriums NRW, in wie weit es dem Arbeitskreis gegen Spielsucht e.V. möglich sei, Spielhallenkonzentrationen in Kommunen darzustellen, haben wir ein Programm entwickelt, dass
- die Abstände zwischen den Spielhallenstandorten in einer Kommune, genaue Adressangabe vorausgesetzt, präzise ermittelt und grafisch/bildlich umsetzt.
- quantitativ die Anzahl derjenigen Standorte erfasst (ausgehend von jedem einzelnen Standort), die in einem variablen Radius miteinander konkurrieren. Der variable Radius ist notwendig, da die einzelnen Spielhallengesetze der Länder unterschiedliche Abstands-regelungen zwischen den Spielhallenstandorten festlegen. So beträgt der gesetzlich vorgeschriebene Abstand z.B. in Niedersachen 100 m, in Sachsen-Anhalt 150 m, in Bremen 250 m und in Berlin bzw. Baden-Württemberg 500 m.
- Analysen auf kommunaler, Länder- und Bundesebene ermöglicht.
Die Effektivität des Programms basiert unmittelbar auf dem eingegebenen Adressmaterial. Vor diesem Hintergrund hat der Arbeitskreis gegen Spielsucht e.V. seit Ende Juni 2012 seinen bereits vorhandenen Adresspool der Spielhallenstandorte in Deutschland durch umfangreiche telefonische Recherche, aber auch durch die Zuarbeit von zahlreichen Kommunen stark erweitert.
Der Arbeitskreis gegen Spielsucht e.V. verfügt mit nunmehr 6.014 validen Adressen (Stand: 30.7.2012) von Spielhallenstandorten über die größte Datei real existenter Spielhallenstandorte in Deutschland. In zahlreichen Internetforen werden zwar auch Spielhallenstandorte gelistet (wie z.B. „Krüger-Automaten“), doch werden hier auch häufig Standorte benannt, die nicht mehr existent sind. Darüber hinaus kann der Arbeitskreis gegen Spielsucht e.V. die Mehrheit der Spielhallenstandorte nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ darstellen, d.h. wir können auch die Anzahl der Spielhallenkonzessionen an den Standorten benennen.
Warum diese Sisyphusarbeit? Zwei Motive:
- Abstandsregelungen in den Spielhallengesetzen der Länder klingen gut. Aber sind diese auch durchführbar, wenn sie, im Regelfall, nach fünf Jahren-Übergangsregelung umgesetzt werden müssen? Nach welchen Kriterien darf der eine Spielhallenstandort bleiben, der andere allerdings schließen? Dabei geht es in vielen Kommunen nicht um eine Entscheidung zwischen dem Spielhallenstandort A oder B. In der Mehrzahl der Kommunen mit über 20.000 Einwohnern konkurrieren 3 bis 32 Standorte in dem länderhoheitlich vorgegebenen Radius. Dabei hat die „klassische Stadtplanung“ vieler Kommunen in der Vergangenheit bewusst zu Spielhallenkonzentrationen geführt – frei nach dem Motto: Besser ein großes „Spielhallenviertel“ als viele kleine.
Der Arbeitskreis gegen Spielsucht e.V. hat mit Entscheidungsträgern in einigen Ländern gesprochen, um heraus zu finden, nach welchen allgemein gültigen Kriterien Spielhallenstandorte nach Ablauf der Übergangsregelungen geschlossen werden bzw. geöffnet bleiben dürfen. Resultat: Es gibt keine. Wahrscheinliche Folge: Einzelfallentscheidungen für jede potentiell betroffene Spielhalle. Prozesslawinen. Härtefallregelungen. Hornberger Schießen?
Aber wir haben ja, „glücklicherweise“, im Regelfall noch fünf Jahre Zeit, bevor es überhaupt zu Entscheidungen kommen muss. Hier stellt sich die provokative Frage: „Wenn die Ist-Situation derart gefährlich ist, warum fünf Jahre Übergangsfrist?“ Polemisch überspitzt: „Wir haben eine Seuche diagnostiziert. Wir haben das Heilmittel! Wir setzen es in fünf Jahren ein.“ Jedem Arzt, der nach dieser Devise verfährt, würde die Approbation entzogen. Was wir jetzt, hier und heute, brauchen, sind Qualifizierungsmerkmale, so z.B. erweiterte Vorgaben des Jugend- und Spielerschutzes, die den Betrieb von Spielhallen an sich legitimieren. Das diese Vorgaben auch „vor Ort“ überprüft und in ihrer Wirksamkeit evaluiert werden müssen, ist unbedingte Konsequenz. Die Praxiserfahrung zeigt: Der Umsetzungsgrat von Gesetzen und Verordnungen ist vielerorts abhängig von deren Kontrolle. - Zahlreiche Kommunen haben uns ihren Spielhallenbestand komplett mitgeteilt. Für diese Kommunen werden wir, auf Anfrage, eine qualifizierte, eine kostenfreie Bestandsanalyse erstellen.